DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main der Sektion Frankfurt am Main des Deutschen Alpenvereins e.V. | Stand: 01.12.2016
1.1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für Abonnementverträge des DAV Kletterzentrums Frankfurt am Main, mit seinen Kunden, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart. Kunden sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main abgeschlossenen Abonnements oder durch den Kauf von Einzeleintrittskarten, Zeitkarten oder Punktekarten zur Benutzung der Kletterhalle berechtigt sind. Kunden des DAV Kletterzentrums Frankfurt am Main werden bei Abschluss eines Vertrags mit dem DAV Kletterzentrums Frankfurt am Main nicht automatisch Mitglied in der Sektion Frankfurt am Main Deutschen Alpenverein e.V.
1.2 Antrag und Widerrufsrecht
Der Antrag auf ein Abonnement ist ein bindendes Angebot an den Kunden zum Abschluss eines Abonnementvertrages mit dem DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main. Das DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, das Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag, innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen, schriftlich per Post oder E-Mail zu widerrufen. Bereits eingezogene Beiträge werden nach Abzug der bis dahin bereits in Anspruch genommenen Leistung gemäß der aktuellen Preisliste zurückerstattet. Lehnt das DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab und wird der Vertrag nicht seitens des Kunden widerrufen, kommt der Abonnementvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.
1.3 Ausweis
Der Kunde erhält bei Antragstellung einen Ausweis, der den Zutritt zur Kletterhalle des DAV Kletterzentrums Frankfurt am Main ermöglicht. Dies begründet im Falle einer Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung der Anlage.
1.4 Minderjährige
Für Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Abonnement nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
2.1 Umgang mit dem Mitgliedsausweis
Jeder Kunde ist verpflichtet für die sichere Verwahrung des Ausweises zu sorgen. Einen Verlust des Ausweises hat der Kunde unverzüglich zu melden.
2.2 Verbote der Weitergabe des Ausweises
Abonnements, Zeitkarten oder Punktekarten des DAV Kletterzentrums Frankfurt am Main sind persönlich und können nicht übertragen werden. Kunden sind daher verpflichtet, den Ausweis ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiter zu geben. Im Fall eines Verstoßes verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 100 Euro. Das DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main behält sich die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vor. Weist der Kunde einen geringeren als den pauschalierten Schaden nach, schuldet er oder sie lediglich den nachgewiesenen Betrag.
2.3 Kundendaten
Zum Abschluss von Abonnementverträgen werden persönliche Daten und ein Lichtbild des Kunden benötigt, die im System gespeichert werden. Damit erklärt sich der Kunde einverstanden.
Kunden sind verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung, dem DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dem DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main dadurch entstehen, dass der Kunde die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat der Kunde zu tragen.
Das DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main kann die Öffnungszeiten der Kletteranlage jederzeit ändern. Eine Änderung der Öffnungszeiten berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung oder Minderung der Beiträge.
4.1 Fälligkeit der monatlichen Beiträge
Die monatlichen Abonnementbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsanfang für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der anteilige Abonnementbeitrag für den laufenden Kalendermonat bei Vertragsabschluss, wird am Monatsersten des Folgemonats fällig.
4.2 Kosten bei Rückbuchungen
Der Kunde verpflichtet sich für ausreichende Deckung des Kontos zum Zeitpunkt der Abbuchung zu sorgen. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstehende Mehrkosten vom Kunden zu tragen.
4.3 Zusätzliche Kosten
Der Abonnementbeitrag enthält keine Entgelte für zusätzliche Produkte und Leistungen, insbesondere Kurse und Trainer:innen, sowie Ausrüstung und Gastronomie.
4.4 Zahlungsverzug
Ist der Kunde mit den Abonnementsbeträgen zwei Monate in Verzug, ist das DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main ist berechtigt, den Abonnementvertrag außerordentlich zu kündigen. Ist der Kunde während der Abonnementlaufzeit drei Mal im Verzug, ist das DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main berechtigt, den Abonnementvertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Das DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main behält sich das Recht vor, dem Kunden die Verzugskosten und mögliche Kosten einer Rechtsverfolgung Rechnung zu stellen.
5.1 Erstlaufzeit und Verlängerung
Die Laufzeit des Abonnements ist im Abonnementvertrag angegeben. Wird dieser Vertrag nicht vom Kunden oder dem DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt, verlängert sich der Abonnementvertrag um jeweils drei Monate. Die Kündigung des Abonnements ist schriftlich unter Angabe des Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatums an das DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main, Homburger Landstraße 283, 60433 Frankfurt oder per E-Mail an info[at|dav-klz-ffm.de zu richten.
5.2 Stilllegung des Vertrages bei Krankheit oder Verletzung
Der Kunde hat die Möglichkeit, den Abonnementvertrag bei Krankheit, Verletzung oder anderen Härtefällen monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten stillzulegen (maximal drei Monate im Jahr). Die beabsichtigte Stilllegung ist dem DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main mindestens sieben Werktage vor dem Beginn der Stilllegung bekanntzugeben. Für die Dauer der Stilllegung ist der Kunde von der Zahlung des Abonnementbeitrages befreit und kann keine Leistungen von dem DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main in Anspruch nehmen. In diesem Fall verlängert sich das Abonnement um die Dauer der Stilllegung. Krankheit oder Verletzung sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Andere Härtefälle sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.
5.3 Kündigung bei Umzug
Wechselt der Kunde den Wohnort in eine andere Stadt oder Gemeinde, die weiter als 50 Kilometer von Frankfurt am Main entfernt ist, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der anderen Stadt oder Gemeinde ausgeübt werden.
5.4 Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Erhöht das DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main die Preise, steht dem Abonnenten ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Erhöhung zu. Die Kündigung ist bis spätestens eine Woche nach der Erhöhung schriftlich per Post oder E-Mail an das DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main, Homburger Landstraße 283, 60433 Frankfurt oder info[at]dav-klz-ffm.de zu richten.
5.5 Sonderkündigungsrecht bei Verstoß gegen die Benutzungsordnung
Bei Vertragsabschluss erkennt der Kunde die Benutzungsordnung des DAV Kletterzentrums Frankfurt am Main an. Bei Verstoß gegen die Benutzungsordnung behält sich das DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main die außerordentliche Kündigung des Abonnements vor. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beiträge nicht zurückerstattet. Die Benutzungsordnung hängt zudem im Eingangsbereich des DAV Kletterzentrums Frankfurt am Main öffentlich aus.
Bei Fahrlässigkeit haftet das DAV Kletterzentrum Frankfurt am Main nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Abonnent regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hierbei gilt die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen des DAV Kletterzentrums Frankfurt am Main.
Das DAV Kletterzentrums Frankfurt am Main erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten und das Foto des Abonnenten selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleistende, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Mit dem CheckIn erfasst das DAV Kletterzentrums Frankfurt am Main das Datum, die Uhrzeit und die Kundennummer des Abonnenten. Das DAV Kletterzentrums Frankfurt am Main kann die Anlage teilweise mit Videokameras überwachen und einzelfallbezogen die Aufnahmen speichern, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit der Kunden, Angestellten und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Einsatz von Videokameras wird durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
8.1 Änderungen der allgemeinen Vertragsbedingungen
Das DAV Kletterzentrums Frankfurt am Main ist berechtigt, diese allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden wirksam, wenn das DAV Kletterzentrums Frankfurt am Main auf Änderungen hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das DAV Kletterzentrums Frankfurt am Main berechtigt, den Abonnementvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
8.2 Aufrechnungsverbot
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das DAV Kletterzentrums Frankfurt am Main aufrechnen.
8.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
Homburger Landstraße 283
60433 Frankfurt am Main
Mo, Di, Do, Fr, Sa, So
09:30 – 22:30 Uhr
Mittwoch 13:00 – 22:30 Uhr
Kletterschluss: 22:15 Uhr
Tel: 069 – 954 151 70
E-Mail: info[at]dav-klz-ffm.de
Tel: 069 – 954 151 72
E-Mail: kurse[at]dav-klz-ffm.de